Seit dem 15. November 2011 können Sie als Nutzer von Funkmikrofon-Systemen Anträge auf Entschädigungsleistungen stellen, wenn Ihr System im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz arbeitet und von Störungen durch die Parallelnutzung durch
das Breitband-Internet betroffen ist.
Das Antragsverfahren ist ausschließlich über die Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(www.bafa.de) möglich. Das Bundesamt bietet Ihnen hier eine Ausfüllhilfe zum Online-Antragsverfahren. Unter anderem
benötigen Sie für den Antrag ggf. einen Nachweis zur Nichtumrüstbarkeit von Funkmikrofon-Systemen. Auf dieser Seite
stellen wir Ihnen diese Nachweise für die betroffenen Systeme aus unserem Sortiment als Download zur Verfügung.